Wenn Sie nicht gefahrlaufen wollen, die Heimreise von einem Dänemarkurlaub ohne Ihren vierbeinigen Freund antreten zu müssen, bedenken Sie bitte Folgendes:
• Die dänische Gesetzgebung verbietet es Touristen und Einheimischen generell, die 13 dort gelistete Rassen und deren Mischlinge zu halten, die nach dem 17.03.2010 angeschafft wurden. VORSICHT: Es genügt, dass ein nicht speziell geschulter Polizist vermutet, dass Ihr Hund dazu gehört. Können SIE das nicht anhand von Stammbaumpapieren oder dem Beleg des Zeitpunkts der Anschaffung Ihres Hundes widerlegen, kann Ihr Hund konfisziert und eingeschläfert werden.
• JEDER Hund - egal welcher Rasse - kann auf Anordnung der Polizei eingeschläfert werden, wenn er z. B. im Spiel, in einem Schreck- oder Schmerzmoment oder bei einer kleinen Rangelei einem Menschen oder einem HUND auch nur einen Kratzer zufügt.
• Das Feld- und Weggesetz erlaubt es dänischen Grundstückseigentümern und somit Privatpersonen, nach einer Vorwarnung z. B. in der Lokalpresse JEDEN Hund und jede Katze auf seinem Grundstück zu erschießen. (In Dänemark sind die Grenzen eines Grundstücks selten durch einen Zaun markiert.)
• Ein entlaufener Hund kann nach einer 3-Tages-Frist verkauft oder eingeschläfert werden.@Dan Marks