Was tun, wenn man einen leidenden Hund im überhitzten Auto sieht?
Immer wieder werden wir gefragt, wie die rechtliche Situation ist, was man tun soll und darf, wenn man sieht wie ein Hund im überhitzten Auto leidet. Hier eine Antwort unserer Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries:
Findet ihr einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notiert alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und ruft zunächst die Polizei. Erstattet zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings solltet ihr unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da ihr schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt! Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Da IHR diese Notlage aber BEWEISEN müsst, solltet ihr auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele ZEUGEN wie möglich dazu bitten, wobei ihr nicht vergessen dürft, euch deren NAMEN und ANSCHRIFT zu notieren!
Viele interessante Fragen und Antworten zu Tier und Recht findet ihr auf unserer Homepage unter - Service - Tier und Recht. Wenn ihr hier keine Antwort auf eure Frage findet, könnt ihr euch hier auch direkt an Frau Fries wenden.
Tasso e.V. (mi)